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Kein Kübelschleppen,

wir liefern direkt vor Ihre
Haustür oder auf die Baustelle.

Gratis Lieferung ab € 159,50

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Sauberer Deckel...
Sauberes Arbeiten.
Schluss mit eingetrockneter Farbe.

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Liefer‑ und Zahlungsbedingungen


I. Allgemeines

1. Alle Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind.

2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

3. Eine Garantieleistung für die aus mitgeliefertem Anstrichmaterial hergestellten Anstriche übernehmen wir nicht, da wir auf die sachgemäße Verarbeitung keinen Einfluss haben.

II. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist Leutasch. Für Klagen auf Grund unserer Lieferungen gilt die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innsbruck als vereinbart.

III. Versand und Versicherung

1. Maßgebend sind die in der Fabrik festgestellten Abgangsgewichte.

2. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art.

3. Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferfristen usw. werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der verausgabten Beträge vorgenommen.

IV. Lieferung

1. Alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Grenzsperren, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern oder verringern, seien sie in unserem oder in einem für die Rohstofflieferung in Betracht kommenden Werk eingetreten, befreien für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung: Die Abschlusszeit wird hierdurch nicht verlängert. Zur Nachlieferung, der auf die fragliche Zeit entfallenden Mengen, sind wir nicht verpflichtet.

2. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme annähernd gleichmäßig über den Gesamtzeitraum zu verteilen. Erfolgt die Andienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung; etwaige Schadenersatz ansprüche des Ver käufers bleiben unberührt.

3. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

4. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, kann der Verkäufer die weitere Erfüllung von ihm zweckmäßig erscheinenden Sicherheiten abhängig machen.

5. Für fertig abgetönte Putze oder Farben werden Farbtonzuschläge pro kg berechnet.
Hellbezugswert 100% = Weiß, 0% = Schwarz

Standardweiß - € 0,00
Farbtongruppe I   (Hellbezugswert 51 - 100%): € 0,84
Farbtongruppe II  (Hellbezugswert 25 - 50%):   € 1,68
Farbtongruppe III (Hellbezugswert 11 - 24%):   € 2,17
Farbtongruppe IV (Hellbezugswert 0 - 10%):     € 2,48

6. Für den Versand von bis zu 3 Farbkarten fallen keine Versandkosten an, ab 4 Stück berechnen wir pro Farbkarte 0,60 EURO.
Ab einem Bestellwert von 159,- EUR liefern wir versandkostenfrei, darunter verrechnen wir für den Versand 25,90 EURO.

7. Geliefert wird nach unserer Wahl von dem Lager, das dem Domizil des Käufers am nächsten liegt, oder ab Werk.

8. Es besteht unsererseits keinerlei Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu prüfen. Der Käufer hat außerdem für geeignetes und ausreichend vorhandenes Personal zur Entladung zu sorgen.

9. Lieferungen sind nur an Lieferadressen in Österreichs möglich.

V. Fall  und Steigklausel

1. Sollte, während der Dauer des Abschlusses, der Verkäufer seine Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so gelten für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise.

2. Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt wirkt sich nicht auf Lieferungen aus, die vor der Preiserhöhung erfolgt sind.

VI. Mängelrügen und Schadenersatzansprüche

1. Für die gelieferte Ware ist unser Muster maßgebend. Geringe Abweichungen dürfen keinen Grund zur Beanstandung geben. Beanstandungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung bzw. Verbrauch berücksichtigt. Beanstandungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. 

2. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich zur Zurücknahme der Ware und nach unserer Wahl entweder zur Rückerstattung des Kaufpreises oder zur Lieferung von Ersatzware verpflichtet. Jeder über diese Bestimmung hinausgehender Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.

3. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und ohne Haftung unsererseits – auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter –  und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Sollte eine Haftung unsererseits dennoch in Frage kommen, so gilt die Regelung des vorstehenden Absatzes (2).

VII. Zahlung

1. Sie können wahlweise per Vorkasse, Paypal, EPS oder Kreditkarte bezahlen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2. Bei Vermischung und/oder Verarbeitung unserer Produkte gilt dieser Vorbehalt entsprechend mit der Maßgabe, dass jener Teil des dergestalt entstandenen Produktes unser Eigentum wird, der dem gewichtsmäßigen Anteil unseres Produktes am Gesamtgewicht des durch die Vermischung und/oder Verarbeitung entstandenen Produktes entspricht.

3. Mit der jeweiligen Annahme unserer Produkte tritt der Käufer bis zur vollständigen Be zahlung unserer Forderungen seine aus der Weiterveräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab; im Falle der Weiterveräußerung eines uns nur zum Teil gehörenden Produktes (Abs. 2) gilt diese Regelung anteilig.

4. Der Käufer ist berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über die uns abgetretenen Forderungen im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt, außer gewöhnliche Verfügungen, wie insbesondere Sicherungsübereignungen oder -abtretungen oder Ver pfändungen, sind dem Käufer nicht gestattet.

5. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte an den Vorbehaltswaren oder an unseren Forderungen Rechte begründen oder geltend machen wollen. 


IX. Verpackung

1. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt folgendes: Verpackungen, die nicht besonders in Rechnung („inkl.-Preis“) gestellt wurden, werden nicht zurückgenommen. Sofern Verpackungen bereits in Rechnung gestellt wurden, erfolgt die Gutschrift unter der Voraussetzung, dass die Emballage innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Rechnungsdatum in sauberem, verwendungsfähigem Zustand frachtfrei bei den Lieferanten wieder eingegangen ist. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dosen, Eimer und Einwegemballagen werden nicht zurückgenommen.

2. Leihemballage ist binnen einer Frist von drei Monaten ab Rechnungsdatum gebührenfrei in sauberem, verwendungsfähigem Zustand an die Lieferfirma franko zurückzusenden.Die Gefahrentragung des Käufers endet auch hier erst mit dem Wiedereintreffen der Emballagen bei uns. Nach Überschreitung der Frist von drei Monaten wird die Leihemballage im Werte des Wiederbeschaffungspreises dem Käufer in Rechnung gestellt, zahlbar sofort ohne Skontoabzug. Sind zum Zeitpunkt der Rechnung für Leihemballagen diese an den Lieferanten unterwegs, gilt die Leihemballagenrechnung als hinfällig. Bei einer späteren Rücksendung der Emballagen erfolgt eine Rückvergütung der Emballa gegen Verrechnung abzüglich einer Abnützungsgebühr gemäß des Zustandes des zurück gegangenen Gebindes.

3. ARA-Lizenznummer: 293. Alle von uns gelieferten Einwegverpackungen nehmen am ARA-System teil.

X. Zusätzliche Vereinbarungen

1. Zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt werden.

Vorstehende Bedingungen werden weder durch etwaigen Handelsbruch noch durch stillschweigende Duldung aufgehoben.

3. Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

4. Nach den Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetz) sind wir verhalten, Sie als unseren Geschäftspartner zu informieren, dass wie Ihre im Rahmen des DSG zulässigen geschäftsnotwendigen Daten bei uns automationsunterstützt speichern und verarbeiten. Davon betroffen sind immer nur solche Informationen, die aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen resultieren. Übermittlungen finden nur bei gesetzlichen Verpflichtungen und zum Zwecke des Geld- und Zahlungsverkehrs statt. Wir übernehmen kein Haftung für Irrtümer und Fehler, welche auf allfällige Mängel der EDV-hardware und -software zurückzuführen sind.

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Malerei Felderer